Berufskraftfahrerweiterbildungen (5 Module) für Ihren FQN Fahrerqualifizierungsnachweis
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Bus- und Lkw-Fahrerende, die mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen, sind verpflichtet, alle 5 Jahre an Berufskraftfahrerweiterbildungen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.
Die Eintragung der Weiterbildung erfolgt, nach Teilnahme, direkt beim KBA Kraftfahrt-Bundesamt.
Bei der Beantragung des FQN sind diese durch die entsprechende Behörde sofort abrufbar.
Kursstart: 04.08.2025 (mgl. Prüfung am 02.10.2025)
09.03.2026 (mgl. Prüfung Anfang Mai 2026)
Bei gewünschter Teilnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder melden Sie sich direkt online an.
Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen Fahrende eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Diese kann auf verschiedenen Wegen erworben werden.
Besitzstand | mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (2 (alt), 3 (alt), C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor den Stichtagen (Bus 10.09.2008/ Lkw 10.09.2009) Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert |
Ausbildung | Berufsausbildung zum/r Berufskraftfahrer/in (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung |
Grundqualifikation | Teilnahme an einem Lehrgang nicht erforderlich, Ablegen einer Theorie- sowie Praxisprüfung vor der IHK (auch für Quereinsteiger oder Umsteiger) |
beschleunigte Grundqualifikation | Teilnahme an einem Lehrgang mit 140 Std. Unterricht inklusive 10 Praxisstunden, Ablegen einer 90-minütigen Theorieprüfung vor der IHK |