Berufskraftfahrerweiterbildungen (5 Module) für Ihren FQN Fahrerqualifizierungsnachweis
|
Bus- und Lkw-Fahrerende, die mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen, sind verpflichtet, alle 5 Jahre an Berufskraftfahrerweiterbildungen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.
- Gesamtdauer: 35 Stunden / Einzelmodul: 7 Stunden
- Samstagsschulungen - Kosten pro Modul: 105,00 € mehrwertsteuerfrei, inkl. kalte und warme Getränke, Frühstück und Mittagessen
- Schulungen in der Woche - Kosten pro Modul : 99,00 € MwSt.-frei, inkl. kalte und warme Getränke, kleine Mittagsmahlzeit
- Begleithefte inkl. Zugang zur Vogel BKF App: 10,00 € pro Modulheft (inkl. 7% MwSt.)
Die Eintragung der Weiterbildung erfolgt, nach Teilnahme, direkt beim KBA Kraftfahrt-Bundesamt.
Bei der Beantragung des FQN sind diese durch die entsprechende Behörde sofort abrufbar.
- Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4: Schadensprävention
- Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
beschleunigte Grundqualifikation für den Güterverkehr
Kursstart: 09.03.2026 (mgl. Prüfung Anfang Mai 2026)
Bei gewünschter Teilnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder melden Sie sich direkt online an.
Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen Fahrende eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Diese kann auf verschiedenen Wegen erworben werden.
Besitzstand | mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (2 (alt), 3 (alt), C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor den Stichtagen (Bus 10.09.2008/ Lkw 10.09.2009) Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert |
Ausbildung | Berufsausbildung zum/r Berufskraftfahrer/in (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung |
Grundqualifikation | Teilnahme an einem Lehrgang nicht erforderlich, Ablegen einer Theorie- sowie Praxisprüfung vor der IHK (auch für Quereinsteiger oder Umsteiger) |
beschleunigte Grundqualifikation | Teilnahme an einem Lehrgang mit 140 Std. Unterricht inklusive 10 Praxisstunden, Ablegen einer 90-minütigen Theorieprüfung vor der IHK |