Berufskraftfahrerweiterbildungen (5 Module) für Ihren FQN Fahrerqualifizierungsnachweis
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Bus- und Lkw-Fahrerende, die mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen, sind verpflichtet, alle 5 Jahre an Berufskraftfahrerweiterbildungen gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen.
Die Eintragung der Weiterbildung erfolgt, nach Teilnahme, direkt beim KBA Kraftfahrt-Bundesamt.
Bei der Beantragung des FQN sind diese durch die entsprechende Behörde sofort abrufbar.
Kursstart: 24.02.2025 (mgl. Prüfung am 03.04.2025)
Bei gewünschter Teilnahme nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Für Fahrten im gewerblichen Güter- und Personenverkehr müssen Fahrende eine „Grundqualifikation“ sowie nachfolgend eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen. Diese kann auf verschiedenen Wegen erworben werden.
Besitzstand | mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (2 (alt), 3 (alt), C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) vor den Stichtagen (Bus 10.09.2008/ Lkw 10.09.2009) Das heißt, diese Fahrer sind aus Sicht des Gesetzgebers bereits für ihren Tätigkeitsbereich (Güter- oder Personenverkehr) grundqualifiziert |
Ausbildung | Berufsausbildung zum/r Berufskraftfahrer/in (BKF), zur Fachkraft im Fahrbetrieb (FiF) oder in einem vergleichbaren Ausbildungsberuf mit staatlicher Anerkennung |
Grundqualifikation | Teilnahme an einem Lehrgang nicht erforderlich, Ablegen einer Theorie- sowie Praxisprüfung vor der IHK (auch für Quereinsteiger oder Umsteiger) |
beschleunigte Grundqualifikation | Teilnahme an einem Lehrgang mit 140 Std. Unterricht inklusive 10 Praxisstunden, Ablegen einer 90-minütigen Theorieprüfung vor der IHK |